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Was ist eine Wohngenossenschaft und was ihr Sinn und Zweck?

Die Genossenschaft verfolgt den Zweck, in gemeinsamer Selbsthilfe und Mitverantwortung ihren Mitgliedern dauerhaft den Bedarf an Wohnraum zu tragbaren finanziellen Bedingungen zu decken. Sie ist bestrebt, Wohnraum für alle Bevölkerungskreise anzubieten. Sie fördert das Zusammenleben im Sinne gesamtgesellschaftlicher Verantwortung und gegenseitiger Solidarität.

Die Generalversammlung ist das höchste Organ der Genossenschaft. In ihr stimmen die Anwesenden Genossenschafter*innen über wichtige Geschäfte der Genossenschaft ab und wählen die Verwaltung. Sie findet einmal pro Jahr statt.

Durch den Kauf von Anteilscheinen wird man Mitglied der Genossenschaft und erhält ein Stimmrecht. Um eine Wohnung zu mieten, müssen 30 Anteilscheine à CHF 1’000.- gekauft und ein Pflichtdarlehen von CHF 70’000.- eingebracht werden. Ein solches Mitglied ist verpflichtet, selber in der von ihm gemieteten Wohnung zu wohnen und dort zivilrechtlichen Wohnsitz zu haben.
Die Genossenschaft vermietet die Wohnungen auf der Basis der Kostenmiete.

Die Tätigkeit der Genossenschaft ist gemeinnützig und nicht gewinnstrebig und sie entzieht die Wohnungen dauerhaft der Spekulation (weitere Details siehe Statuten).

Wie finanzieren wir uns

Im Gegensatz zu einer schon lange existierenden Wohngenossenschaft braucht eine neu gegründete Wohngenossenschaft viel mehr Eigenmittel. Vor allem, wie in unserem Fall, wenn sie Land erworben und neue Wohnungen erstellt hat.
Diese Gelder werden über die Anteilscheine (Aufnahme in die Genossenschaft) und über Pflichtdarlehen, die an die Wohnungen gebunden sind, beschaffen. Diese werden bei einem Auszug wieder zurückerstattet.
Anteilscheine und Pflichtdarlehen können mit Pensionskassen-Geldern bezahlt werden.

Vorteile einer Wohngenossenschaft

Alle Genossenschafter*innen besitzen ein Stimmrecht und können an Generalversammlungen und Plenums mitbestimmen.
Mögliche Themen sind z.B. bauliche Veränderungen und Renovationen, das Zusammenleben, die Gartengestaltung oder gemeinsame Aktivitäten wie Mittagstisch und Treffen im Gemeinschaftsraum.

Als Genossenschafter*in geniesst man einen hohen Kündigungsschutz.
Die Miete entspricht den Kosten (Kostenmiete). Das heisst es verdient niemand an unseren Mieten.
Aktuell geniessen wir gemeinsame Gartentage, Reinigungsaktionen, Kaffeehöck, Mittagstische, Pingpong-Spielen…

Es ist ein Mehr miteinander – VIV INSEMA!